Erziehungskonzept

Regelverstöße, mehr oder weniger schwerwiegende Gewalttätigkeiten, auffälliges Verhalten, nicht hinnehmbare Schülerreaktionen etc. gehören zum Schulalltag sowohl der Grundschule als auch der Hauptschule. Im Rahmen des Erziehungsauftrages der Schule ist ein gemeinsam verabredetes Erziehungskonzept notwendig, um Verhaltensunsicherheiten bei allen Beteiligten zu verringern und eine erfolgreiche Erziehungsarbeit zu fördern.

Verständliche und eindeutige Absprachen und Regeln erleichtern das Zusammenleben. Sie müssen regelmäßig erörtert und im Schulalltag erinnert werden. Soziales Lernen ist ein selbstverständlicher Teil des Lehrens und Lernens in allen Klassen und Fächern. Erziehungserfolge gelingen eher, wenn Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler den Teil zum gemeinsamen erarbeiteten Ordnungsrahmen einfordern, sich einmischen und nicht durch Weggucken die Lösung von Problemen erschweren. Jeder Einzelfall erfordert eine individuelle Bewertung und eine darauf abgestimmte Reaktion auf der Grundlage des vorliegenden Erziehungskonzeptes. Bei Unsicherheit und problematischen Fällen bietet sich das kollegiale Gespräch und die Beratung in den Teamsitzungen.

Für das Zusammenleben an der GHS Groß Hehlen wurde der unten abgedruckte Ordnungsrahmen erarbeitet, dessen Einhaltung durch Reaktionen und Sanktionen garantiert wird. Darüber hinaus ist es sinnvoll, auf dieser Grundlage klassenbezogene Regeln aufzustellen und diese z.B. auf einem Plakat im Klassenraum zu veröffentlichen.

Schließlich hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, die nicht verändert werden können. Dazu gehören z.B.

- das Mitbringen von Waffen und dergl. (siehe Waffenerlass)
- das Rauchverbot
- das Verbreiten und Konsumieren von Drogen / Alkohol
- das unerlaubte Verlassen des Schulgrundstückes
- das unerlaubte Fehlen im Unterricht (Zuspätkommen, Schwänzen, Fehlen von Entschuldigungen)
- Beleidigungen, Erpressungen und Gewalt gegen Sachen und Personen.

Für eine gewisse Reaktion ist eine sachgerechte Analyse der Situation zwingend erforderlich, um mit der notwendigen Sorgfalt eine richtige Maßnahme zu ergreifen. Dabei geht es vor allem Dingen die Beachtung der Verhältnismäßigkeit, der Erforderlichkeit sowie der Gelegenheit der beabsichtigten Reaktionen.

Als Reaktionen bieten sich an:

1. Ermahnungen und Aufforderungen durch die Lehrkraft, mit dem Ziel der Verhaltensänderung, z.B. bei

- Zuspätkommen
- verbalen Fehlverhalten
- nicht oder nachlässig angefertigten Aufgaben

2. Anwendung von Erziehungsmitteln z.B. durch

- Anordnung den Klassenraum vorübergehend zu verlassen
- vorübergehende Wegnahme von Gegenständen, die den Unterricht stören
- Verpflichtung zu Gesprächen (auch unter Einbeziehung der Eltern)
- mündliche und schriftliche Benachrichtigung der Eltern (unmittelbar bei Verstößen gegen das Rauchverbot, bei unerlaubtem Verlassen des Schulgrundstückes, Zuspätkommen und unerlaubten Fernbleiben vom Unterricht, Mitbringen von Waffen, Verbreiten und Konsumieren von Drogen / Alkohol
- Verpflichtung zum Gespräch mit der Schulleitung

Hier (Vereinbarung-GHS-Gross-Hehlen) können Sie das Dokument herunterladen (zum Öffnen des Dokumentes benötigen Sie einen PDF Reader)